Mondadori Store

Trova Mondadori Store

Benvenuto
Accedi o registrati

lista preferiti

Per utilizzare la funzione prodotti desiderati devi accedere o registrarti

Vai al carrello
 prodotti nel carrello

Totale  articoli

0,00 € IVA Inclusa

Kinderarbeit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts

Antje Hofs
pubblicato da GRIN Verlag

Prezzo online:
3,99

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 2,0, Universität Duisburg-Essen, Veranstaltung: Kinderarbeit im 19. Jahrhundert, 0 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Kinderarbeit war in einigen Staaten des Deutschen Reichs weit verbreitet. Um die Ausbeutung der Kinder einzuschränken, wurde daher mit dem Regulativ von 1839 in Preußen das erste Gesetz zum Schutze des Kindes erlassen. Weitere Einschränkungen folgten im Laufe des 19. Jahrhunderts mit dem Ergänzungsgesetz 1853 sowie mit der Gewerbeordnung von 1869 und deren zwei Novellen. Ich werde mich im Folgenden mit der Kinderschutzgesetzgebung ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts befassen. Mein Schwerpunkt wird jedoch auf dem 1903 erlassenen 'Gesetz betreffend die Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben' liegen, welches von besonderer Bedeutung war. Der Kinderschutz wurde erstmals auf Gewerbebetriebe ausgeweitet, bis zu diesem Zeitpunkt wurde lediglich die Kinderarbeit in Fabriken gesetzlich geregelt. Ich werde auf die wichtigsten inhaltlichen Punkte der Gesetze sowie deren Zustande kommen eingehen. Des Weiteren werde ich die Auswirkungen der Gesetze untersucht.

Dettagli down

Generi Storia e Biografie » Storia dell'Europa

Editore Grin Verlag

Formato Ebook con Adobe DRM

Pubblicato 21/03/2006

Lingua Tedesco

EAN-13 9783638481410

0 recensioni dei lettori  media voto 0  su  5

Scrivi una recensione per "Kinderarbeit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts"

Kinderarbeit in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts
 

Accedi o Registrati  per aggiungere una recensione

usa questo box per dare una valutazione all'articolo: leggi le linee guida
torna su Torna in cima