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Latente Steuern im Konzernabschluss nach BilMoG und IFRS unter Beachtung von DRS 18

Tobias Locker
pubblicato da GRIN Verlag

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Masterarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, FOM Hochschule fur Oekonomie & Management gemeinnutzige GmbH, Frankfurt fruher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Abgrenzung latenter Steuern hatte lange Zeit fur die Bilanzierungspraxis im HGB Einzelabschluss keine besondere Bedeutung, da es nur zu wenigen Abweichungen zwischen Einzelabschluss und Steuerbilanz durch das Prinzip der (umgekehrten) Maßgeblichkeit gekommen ist. Im HGB-Konzernabschluss hingegen nahm die Steuerabgrenzung schon immer einen hoheren Stellenwert ein, da es, bedingt durch erfolgswirksame Konsolidierungsmaßnahmen, regelmaßig zu abzugrenzenden Steuerlatenzen kam. Durch das Inkrafttreten des BilMoG am 29. Mai 2009 ergaben sich umfangreiche Neuregelungen fur den handelsrechtlichen Einzel- und Konzernabschluss. Es ist die bedeutendste Reform seit dem Bilanzrichtliniengesetz Mitte der 1980er Jahre der handelsrechtlichen Rechnungslegungsnormen. Sie leitet eine neue Zeitrechnung in der Konzernrechnungslegung ein. Eine der wesentlichsten Änderungen des BilMoG ist, neben der Aufhebung der umgekehrten Maßgeblichkeit, der Übergang vom bisher anzuwendenden Timing-Konzept zum international gebrauchlichen Temporary-Konzept durch die Neufassung der §§ 274 und 306 HGB. Dadurch hat das Thema der latenten Steuern generell an Brisanz gewonnen. Der Gesetzgeber wagte sich damit an eines der komplexesten Bilanzierungsthemen, dessen Ausgestaltung eines der zentralen Diskussionsthemen um die Anwendung des BilMoG in den nachsten Jahren darstellen durfte. Die Änderungen fuhren zu einem deutlich erhohten Bilanzierungsaufwand bei der Erstellung der Jahresabschlusse bzw. des Konzernabschlusses. Die im HGB kurzgehaltenen Neuregelungen der §§ 274 und 306 HGB werfen in der Bilanzierungspraxis vielerlei Fragen auf. Durch die fehlenden Detailregelungen im Gesetzestext und die Aufhebung des durch den Berufsstand der Wirtschaftsprufer Ende Mai 2009 herausgegebenen IDW ERS HFA 27 werden viele Unternehmen im DRS 18 Rat suchen. Der durch das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e. V. verabschiedete und durch das Bundesministerium der Justiz veroffentlichte DRS 18 'Latente Steuern' konkretisiert die Regelungen der §§ 274 und 306 HGB wiederum nur in einigen strittigen Bereichen. Es bleiben Fragen offen.

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