Die neue Erklarung zur Feststellung des Grundsteuerwerts (auch Grundsteuererklarung genannt) stellt fur viele Grundstuckseigentumer eine Herausforderung dar. Die Grundsteuererklarung mussen u.a. alle Grundstuckseigentumer und Erbbauberechtigten abgeben, die zum 1.1.2022 Grundstuckseigentumer bzw. Erbbauberechtigte waren. Ursprunglich musste die Erklarung bis 31. Oktober 2022 abgegeben werden. Bis Mitte September 2022 haben jedoch gerade einmal ca. 20% der Abgabeverpflichteten eine entsprechende Grundsteuererklarung abgeben . Daher hat der Gesetzgeber die Frist nun bis zum 31. Januar 2023 verlangert. Dieser Ratgeber richtet sich an Wohnungseigentumer, Grundstuckseigentumer und Hausbesitzer, ohne auf land- und forstwirtschaftliche Flachen naher einzugehen. Schritt fur Schritt werden die Anmeldeprozesse und Eingabemasken der einzelnen Bundeslander vorgestellt.