Verkehrsrecht im Fokus Der Schwerpunkt der anschaulichen Darstellung liegt auf verkehrsrechtlichen Bestimmungen, die fur eine umfangreiche Begutachtung einspuriger und fahrerlaubnisfreier Kfz (Mofas, Leichtmofas, E-Bikes und geschwindigkeitsbeschrankte KKR) erforderlich sind. Von Alkohol bis Zulassungsrecht Aus dem Inhalt: Fahrerlaubnisrecht Zulassungsrecht Betriebsvorgaben Verhaltensvorschriften Pflichtversicherung Alkohol/Drogen Fahrerlaubnisrecht und Zulassungsrecht fur Mofas, Kleinkraftrader und E-Bikes Mofas und geschwindigkeitsbeschrankte Kleinkraftrader (KKR) erfreuen sich großer Beliebtheit und stellen insbesondere mit Blick auf die Urbanisierung stadtischer Ballungsraume ein probates Mittel zur Überwindung kleinerer Distanzen dar. Mit zunehmendem technologischen Fortschritt und unter Berucksichtigung wirtschaftlicher und okologischer Einflusse haben sich neben den typischen KKR mit Zweitaktmotor auch sogenannte Fahrrader mit elektromotorischem Antriebssystem (E-Bikes und Pedelecs) auf dem Fahrzeugmarkt etabliert. Neben niedrigen Betriebs- und Instandhaltungskosten profitieren solche Kfz von zahlreichen Begunstigungen im Fahrerlaubnis- und Zulassungsrecht. Der bundesdeutsche Gesetzgeber hat die tatbestandlichen Voraussetzungen fur Mofas und geschwindigkeitsbeschrankte KKR eng gefasst. Manipulierte Fahrzeuge Trotz der eindeutigen rechtlichen Vorgaben werden immer wieder Mofas bzw. KKR mit einer bauartbedingten Hochstgeschwindigkeit (bbH) von nicht mehr als 25 km/h zur Erzielung hoherer Geschwindigkeiten in ihrer technischen Beschaffenheit manipuliert. Die Folge sind erhebliche Gefahren fur den Fahrzeugfuhrer und weitere Verkehrsteilnehmer. Mit Blick auf diese Problematik wurden bereits fruhzeitig einheitliche technische Standards fur zweiradrige Kfz auf europaischer Ebene geschaffen. Diese reglementieren einerseits die bauarttechnische Beschaffenheit solcher Kfz. Andererseits erleichtern und fordern sie den innereuropaischen Handel. Bedingt durch vielfaltige technische Innovationen in den vergangenen Jahren mussten die bestehenden Regelungen in ihrer rechtlichen Ausfertigung dem aktuellen Stand der Technik angepasst werden und erfuhren mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 2016 ihre letzten Novellierungen. Prazise und praxisnah die 2. Auflage von "Mofas und zweiradrige Kleinkraftrader bis 25 km/h".