Die Europaische Union hat Ende der 90er Jahre anlasslich des BSE-Skandals den Schutz der Verbraucher zu einem ihrer vorrangigen Anliegen erklart. Seitdem sind in allen 25 Mitgliedsstaaten eine Reihe von Richtlinien zu dieser Thematik erlassen und umgesetzt worden. (1) , (2) Im Zuge dieser Maßnahmen haben entsprechende nationale Regelungen immer mehr an Bedeutung verloren. Allerdings stoßt das Ziel der Europaischen Union, den Binnenmarkt weitgehend zu liberalisieren, auf Widerstande in den einzelnen Mitgliedslandern. (4) , (5) EU-Regelungen, wie etwa zur Produktqualitat, zum Gesundheitsschutz oder zur Transparenz in der Werbung, kommen den Verbrauchern europaweit zu Gute, soweit sie vom nationalen Gesetzgeber umgesetzt werden konnen. (1) , (4) , (7) , (9)