In Deutschland stehen derzeit rund 8.500 Menschen auf der Warteliste fur ein Spenderorgan. Dem gegenuber stehen 933 Organspenden im Jahr 2021. Muss es anhand dieses Missverhaltnisses nicht als Pflicht empfunden werden, die eigenen Organe zur Spende freizugeben? Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob der Moment, in dem die Organe entnommen werden mussen, tatsachlich mit dem Ende des Lebens zusammenfallt. Wahrend Dieter Birnbacher davon uberzeugt ist, dass das Kriterium des Hirntodes uns nicht nur dazu verhilft, sondern gar auffordern sollte, der moralischen Pflicht der Lebensrettung nachzukommen, hat Sigrid Graumann entschiedene Zweifel: Birgt dieses Kriterium nicht die große Gefahr einer Reduzierung des Menschen auf kognitive und rationale Fahigkeiten, die schwerwiegende gesellschaftliche Folgen mit sich bringt? Wer sich eine kritische und fundierte Meinung bilden will, kommt an der Reihe 'Streitfragen' nicht vorbei!
Prof. Dr. Dr. h. c. Dieter Birnbacher, geboren 1946, studierte Philosophie, Anglistik und Allgemeine Sprachwissenschaft in Dusseldorf, Cambridge und Hamburg. Er war zunachst Professor fur Philosophie an der Universitat Dortmund, dann an der Universitat Dusseldorf. Er war Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission der Bundesarztekammer sowie der Ethikkommission der Medizinischen Fakultat der Universitat Dusseldorf. Er ist Vizeprasident der Deutschen Gesellschaft fur Humanes Sterben und gehort seit 2004 der Leopoldina an, außerdem ist er Mitglied des Stiftungsrates der Deutschen Stiftung Organtransplantation und der Standigen Kommission Organtransplantation der Bundesarztekammer.