Fachbuch aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Universitat Wien (Institut fur Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung), Veranstaltung: Wissenschaftliche Analyse von unhaltbaren Fehlbehauptungen in der sog Jurisprudenz, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser praxisnahen Forschungsarbeit wird der Frage nachgegegangen, inweit 'das' Begriffsverstandnis der Jurisprudenz von sog 'Wahrscheinlichkeit' bzw 'Wahrscheinlichkeiten' idR ein serioses ist. Damit schließt diese Forschungsarbeit zT eine Lucke, die bis dato in dieser Dimension kaum je wirklich (in nuce) durchdacht wurde. Es tun sich (wissenschaftliche) Abgrunde auf, was insbesondere das sog Beweismaß einer (vermeintlich) 'an Sicherheit grenzenden [sic!] Wahrscheinlichkeit' anbetrifft, was ua qua dBGH- und oOGH-Judikaten thematiert wird. Neben einem rechtsvergleichenden Blick hierzu wird ua auf die Problematik der Gewinnung quantitativer Wahrscheinlichkeitsaussagen in Zivil- wie (Kriminal-)Strafprozessen in Ö und Dtl eingegangen. Daruberhinaus wird der scheinwissenschaftliche Ansatz von sog 'Graden von Sicherheit' (!) bzw 'Graden von Gewissheit' (!)problematisiert. Zahlreiche (Fehl-)Behauptungen insbesondere von osterreichischen (zB F. BYDLINSKI; WELSER; RECHBERGER; HEINRICH; BUMBERGER; HARRER), deutschen sowie ua auch britischen Autoren werden kritisch und (serios-)wissenschaftlich offengelegt. Insbesondere werden de facto unkritische und unwisssenschaftliche Behauptungen iZm Forschungseinrichtungen der ÖAW (Österr. Akademie der Wissenschaften; Stichwort: zB Worte ua K. OLIPHANTs zur sog 'probability bordering on a certainty' [sic!]) wissenschaftlich und kritisch hinterfragt und pseudo-wissenschaftliche Fehler offengelegt und (sachlich) problematisiert. Insgesamt wirft diese Arbeit auch die Frage auf, ob (und inwieweit) sich in der sog Jurisprudenz wissenschaftlich saubere, serios-wissenschaftliche Aussagen (ua bei Hochstgerichten?) Platz machen durfen oder aber, ob - mitunter - schein-wissenschaftlichen gutachterlichen Aussagen weiterhin (umfassend) praktischer (wie wissenschaftlicher) Raum zu widmen ist. Mit Blick auf Reformgedanken betreffend etwa das osterreichische Schadenersatzrecht konnte diese Frage vermehrt Bedeutung erlangen. Bisherige Arbeiten deuten eher auf das (teils: peinliche, da unwissenschaftliche) Gegenteil. Fernerhin wird ua auf Fragen der so genannten 'an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit' in diversen (Kriminal-)Strafprozessen (zT im Rahmen auch medial thematisierter Causen) zT (implicite) verwiesen. Überdies: mit Blick ua auf das o Kriminalstrafrecht werden ua pseudo-wissenschaftliche Aussagen - nicht zuletzt ua von KIENAPFEL/HÖPFEL, FUCHS, TIPOLD, SEILER und unwissenschaftliche OGH-Judikatur - offengelegt.