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Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens (Art. 8 EMRK)

Georg Schafke
pubblicato da GRIN Verlag

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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Volkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: gut (14 Punkte), Universitat zu Koln (Europa- und Volkerrecht), Veranstaltung: Menschenrechtsgewahrleistungen der EMRK im Vergleich zur Europaischen Grundrechtscharta und zum Deutschen Grundgesetz, 31 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Privatleben bezeichnet den Lebensbereich, der im Gegensatz zum offentlichen Leben durch Vertraulichkeit und Selbstbestimmung gekennzeichnet ist. Das Familienleben stellt einen hiervon kaum trennbaren Bereich dar, da sich das Familienleben zum großten Teil im Privaten vollzieht. Privat ist ein Bereich vor allem dann, wenn er fur andere nur mit Einwilligung des Individuums zuganglich ist. Dies gilt nicht nur fur die Raumlichkeiten, in denen sich das Privatleben abspielt, 'das Zuhause', sondern auch fur die Kommunikation und fur vertrauliche Informationen. Diese Privatsphare ist fur jedes Individuum von großer Bedeutung, sowohl fur sein korperliches und seelisches Wohlbefinden als auch fur seinen eigenen Bestand in der Gesellschaft, der durch die Preisgabe von personlichen Informationen beeintrachtigt werden kann. Gerade durch den technischen Fortschritt entstehen immer wieder neue Bedrohungen fur die Privatsphare durch den Staat oder Dritte. Der grundrechtliche Schutz des Privat- und Familienlebens gewinnt damit immer großere Bedeutung und muss sich dynamisch an die Entwicklungen in Gesellschaft und Technologie anpassen. Die Familie und insbesondere die darin aufwachsenden Kinder stellen zudem zumindest im biologischen Sinne die Verwirklichung des Lebenssinns eines Menschen dar. Auch deshalb bedarf die 'kleinste Zelle der Gesellschaft' besonderen Schutzes, um dem Gluck Aller und des Einzelnen dienen zu konnen. Regelungsgehalt von Art.8 I EMRK ist das Recht des Einzelnen auf Achtung seines Privat- und Familienlebens, seiner Wohnung und seiner Korrespondenz. Er enthalt damit ein Bekenntnis zur 'Freiheit der Intimsphare des Menschen'. Dieser 'Anspruch auf Achtung' gestaltet sich zunachst, wie in den anderen Konventionsrechten, als Abwehrrecht. Der wesentliche Zweck der Vorschrift besteht darin, den Einzelnen gegen willkurliche Eingriffe der offentlichen Gewalt in sein Privat- und Familienleben zu schutzen. Daruber hinaus schließt eine effektive Achtung der Privat- und Familiensphare auch die Verpflichtung des Staates zu positiven Schutzmaßnahmen ein. Die in Art. 8 I EMRK zusammengefassten vier Rechte auf Achtung des Privatlebens, des Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz, werden im deutschen Grundgesetz durch eine Reihe von Grundrechten, namlich die Art. 2 I GG i.V.m. Art. 1 I GG (Privatsphare), Art. 6 GG (Ehe und Familie), Art. 10 GG (Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis) sowie Art. 13 GG (Wohnung) geschutzt.

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Generi Economia Diritto e Lavoro » Diritto » Edilizia Sicurezza Ambiente » Ambiente

Editore Grin Verlag

Formato Ebook con Adobe DRM

Pubblicato 18/12/2005

Lingua Tedesco

EAN-13 9783638449083

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