Der mit der fortschreitenden Digitalisierung verbundene Fachkraftemangel macht in vielen Branchen neben der klassischen, auf die Bewerbung von unbekannten Interessenten abstellende "Stellenausschreibung" ein aktives Suchen und Rekrutieren von Beschaftigten seitens des Arbeitgebers notig. Unabhangig des fur die Anwerbung von Beschaftigten gewahlten Weges muss das Vorgehen mit den Vorgaben des Datenschutz-, des Wettbewerbs-, des Verbraucher- und des Gleichbehandlungsrechts vereinbar sein. Ferner sind Konkurrenzverbote, Geschaftsgeheimnisse und besonderen Vertraulichkeitspflichten ins Kalkul zu ziehen. Dies gilt insbesondere., wenn Arbeitnehmer im Rahmen eines "active sourcings" bzw. "active recruitment" aus einem bestehenden Arbeitsverhaltnis abgeworben werden sollen. - Die ineinandergreifenden Regelungsbereiche - Gewinnung und Auswahl von Bewerbern Grundsatz- und Verfahrensfragen gemaß DS-GVO und BDSG - Unlautere wettbewerbliche Handlungen bei der Personalgewinnung nach dem UWG - Gesetzliche und vertragliche Verbote von Konkurrenztatigkeiten nach HGB und BGB - Das Geschaftsgeheimnis bei der An-/Abwerbung von Geheimnistragern - Der fur die Verarbeitung von Bewerberdaten unter Vorgabe von DS-GVO; BDSG, AGG, BetrVG und GeschGehG geltende Zulassigkeitskatalog