Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg (FB Rechtswissenschaften), Veranstaltung: Seminar im Gesellschaftsrecht, WS 2002 / 2003, Sprache: Deutsch, Abstract: Die BGB-Gesellschaft, geregelt in den §§ 705 - 740 BGB, ist die wohl flexi-belste Form des Zusammenschlusses mehrerer Personen. Dies liegt vor allem daran, dass es zu ihrer Gründung keines besonderen Aufwands bedarf. Erforderlich ist nur (aber immer) ein Gesellschaftsvertrag, aus dem gem. § 705 hervorgehen muss, wie der (zwingend vorhandene) gemeinsame Zweck der Gesellschafter zu fördern ist. Da dies grundsätzlich formlos -und damit kostengünstig- möglich ist, sind sehr viele verschiedene Varianten der GbR, von der privaten (Urlaubs-) Fahrgemeinschaft bis zur Holding, denkbar und vorhanden.