Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Universität Koblenz-Landau, Veranstaltung: Jugendstrafrecht, 6 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Jugendliche haben, egal ob sie eine Straftat begehen oder nicht, noch ein sehr langes Leben vor sich. Der Staat ist sich der jugendlichen Entwick-lungsphasen bewusst. Mit der Schaffung eines eigenen Jugendstrafrechts 1923 und den gelockerten Sanktionen sowie dem Schwerpunkt auf Erziehungsmaßnahmen ging man einen großen Schritt auf die Besonderheiten der Adoleszenten zu. Aber warum genau wird im Strafrecht zwischen Erwachsenen und Jugendlichen unterschieden? Wo liegt die Notwendigkeit? Welche Sanktionen drohen den Jugendlichen? Diesen Fragen soll im Folgenden auf den Grund gegangen werde.