In den vergangenen zwanzig Jahren haben wir einen Prozess hin zur Normalisierung eines permanenten Ausnahmezustands erlebt, der Rechtsstaatlichkeitsmechanismen vorubergehend außer Kraft setzt. Dieser Zustand schwacht Konstrukte der rechtlichen Kontrolle und Bindung von staatlichen Institutionen nachhaltig. Der gemeinsame Nenner ist in jedem Fall, dass die Gewahrleistung der offentlichen Sicherheit als zentraler Rechtfertigungsgrund angefuhrt wird, um die mit der Rechtsstaalichkeit einhergehenden Grundrechte auszuhebeln.