Rentenbesteuerung - Ab wieviel Rente muss man Steuern zahlen?
Seit 2005 gelten fur Renten neue Steuerregeln. Eine Rentensteuer wie haufig zu lesen ist, wurde durch das " Alterseinkunftegesetz" aber nicht eingefuhrt. Ob Sie als Rentner eine Steuererklarung abgeben und Steuern zahlen mussen, hangt vor allem davon ab, wie hoch der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente oder Renten ist.
Ab wieviel Rente muss man Steuern zahlen?
Die Hohe der Rente ist bei der Rentenbesteuerung allein nicht ausschlaggebend, denn Renten werden hochst unterschiedlich besteuert.
Beispiele unterschiedlich besteuerter Renten sind folgende:
Steuerfreie Renten: Renten, die in vollem Umfang steuerfrei sind, wie zum Beispiel die Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung.
Nachgelagert besteuerte Renten: Renten, die in voller Hohe steuerpflichtig sind, soweit sie auf steuerfreien oder steuerlich geforderten Beitragen beruhen. Davon betroffen sein konnen Betriebsrenten oder Riester-Renten.
Nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtige Renten: Dazu gehoren viele Renten aus privaten Versicherungen und der Zusatzversorgung im offentlichen Dienst (z.B. VBL-Renten) sowie Betriebsrenten aus einer Direktversicherung oder Pensionskasse.
Ruhegehalter von internationalen Organisationen
Altersrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
Renten, die im Rahmen einer Übergangsregelung nachgelagert besteuert werden, etwa Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer privaten Rurup-Rente (Basisrente).
Die Versicherungstrager melden jahrlich der Finanzverwaltung in einer Rentenbezugsmitteilung die Hohe der an Sie ausgezahlten Rente(n). Sie machen Angaben zu Ihren Renten in der Anlage R der Steuererklarung. Daraus errechnet dann das Finanzamt die Hohe Ihrer steuerpflichtigen Einkunfte.
Fehler zu Ihren Ungunsten sind dabei nicht ausgeschlossen! In unserem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie achten mussen und wie Sie die Anlage R richtig ausfullen.
Grundfreibetrag & Rentenfreibetrag korrekt berechnen und berucksichtigen
Übersteigt der steuerpflichtige Teil Ihrer Rente (Jahresbruttorente) zusammen mit weiteren steuerpflichtigen Einkunften den Grundfreibetrag von 9.408 Euro pro Jahr (Grundfreibetrag 2020 fur Alleinstehende) sind Sie als Rentner grundsatzlich dazu verpflichtet eine Steuererklarung abzugeben. Ehepartner haben 2020 entsprechend den doppelten Grundfreibetrag von 18.816 Euro.
Der Rentenfreibetrag dagegen ist kein pauschaler Betrag der fur alle gilt, sondern wird relativ zur eigenen Rente berechnet. Fur Rentner die 2019 in Rente gingen, betragt der Rentenfreibetrag 22% der Rente. Geht man im Jahr 2020 in Rente, sinkt der Rentenfreibetrag auf 20% usw. bis zum Jahr 2040. Ab dem Jahr 2040 werden 100% der Rente versteuert und der Rentenfreibetrag sinkt entsprechend auf 0%.
Der einmal zum Rentenbeginn ermittelte Rentenfreibetrag (in Euro) auf Basis der ersten bezogenen Jahresbruttorente bleibt in den Folgejahren unverandert auch wenn die Rente durch Rentenanpassungen steigt.
Aufgrund der jahrlichen Rentenerhohung kann es somit auch in spateren Jahren dazu kommen, dass Sie uber den Grundfreibetrag rutschen und dann eine Steuererklarung abgeben mussen.
Sich im Vorfeld richtig zu informieren und einen Überblick uber alle Freibetrage und Kosten zu haben, die man als Rentner von der Steuer absetzen kann, liegt deshalb im eigenen Interesse. Nur so konnen Sie sicherstellen, dass Sie nicht zu viel Steuern zahlen.