Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Katholische Universitat Eichstatt-Ingolstadt (Wirtschaftswissenschaftliche Fakultat Ingolstadt (WFI); Lehrstuhl fur Burgeliches Recht, Deutsches und Internationales Handels- und Wirtschaftsrecht ), Veranstaltung: Seminar 'Unternehmensfuhrung und Unternehmenskontrolle - Deutsches, Europaisches und Internationales Recht', 30 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Unternehmenskrisen und Insolvenzen sind uberproportional haufig nicht exogen, sondern durch Managementfehler (endogen) induziert. Diese Feststellung trifft auch auf einige großere Unternehmenszusammenbruche der Neunziger Jahre zu, wie zum Beispiel die der Metallgesellschaft AG und der Schneider-Gruppe. Um die Überwachung von Aktiengesellschaften zu verbessern und praventiv gegen solche Zusammenbruche vorzugehen, hat der Gesetzgeber das 'Gesetz zur Kontrolle und Transparenz' (KonTraG) erlassen. Mit dem am 27. April 1998 in Kraft getretenen Gesetz wurde eine Vielzahl von Einzelregelungen im Handels- und Gesellschaftsrecht geandert. Schwerpunkte der Änderung waren unter anderem die Überwachung der Unternehmensleitung durch den Aufsichtsrat und die Hauptversammlung, sowie eine engere Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Wirtschaftsprufer. In diesem Rahmen wurde mit Artikel 1 Nr. 7 des KonTraG der § 91 II in das Aktiengesetz eingefugt. Mit dieser Regelung wurden die Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften verpflichtet, fur die Einrichtung einer Art Risikofruherkennungssystem Sorge zu tragen.