Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, AKAD-Fachhochschule Pinneberg (ehem. Rendsburg), Veranstaltung: Arbeitsrecht, 42 Literaturquellen Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Tarifvertrage sind Kollektivvertrage, die eine spezifisch arbeitsrechtliche Rechtsquelle bilden und fur den Inhalt des Arbeitsverhaltnisses von großter praktischer Bedeutung sind. Der Tarifvertrag hat seine Rechtsgrundlage im TVG (Tarifvertragsgesetz). So begrundet ein Tarifvertrag nicht nur zwischen Tarifsvertragsparteien schuldrechtliche Beziehungen, sondern setzt in seinem normativen Teil fur seinen Geltungsbereich objektives Recht fur Inhalt, Abschluß oder Beendigung von Arbeitsverhaltnissen. § 2 TVG stellt klar, wer in einem Tarifvertrag als Vertragspartei in Betracht kommt. Auf Arbeitnehmerseite sind dies Gewerkschaften, auf Arbeitgeberseite entweder der einzelne Arbeitgeber oder Vereinigungen von Arbeitgebern (Arbeitgeberverbande). Damit ein Tarifvertrag wirksam ist, muß neben der Tariffahigkeit (Fahigkeit einen Tarifvertrag als Vertragspartei abzuschließen) auch die Tarifzustandigkeit gegeben sein. Letztere bezeichnet die Zustandigkeit der Verbande fur einen abzuschließenden Tarifvertrag; z.B. konnen Verbande der Metallindustrie keine Tarifvertrage fur den offentlichen Dienst abschließen. Das Recht, Tarifvertrage auszuhandeln und abzuschließen, geht aus der Tarifautonomie hervor, die verfassungsrechtlich durch das Koalitionsgrundrecht des Art. 9 Abs. 3 GG garantiert ist. Die Tarifautonomie hat den Sinn, dass die Ordnung des Arbeitslebens vorrangig selbstandig durch die Tarifvertragsparteien festgelegt wird und nicht durch den Gesetzgeber. Tarifvertrage unterliegen als privatrechtliche Vertrage dem allgemeinen Vertragsrecht nach §§ 145 ff. BGB und gemaß § 1 Abs. 2 TVG ist fur sie die Schriftform vorgeschrieben. Tarifvertrage konnen sehr unterschiedliche Inhalte haben; je nach ihrem Gegenstand unterscheidet man Mantel- oder Rahmentarifvertrage, Gehalts- oder Lohntarifvertrage, Tarifvertrage uber einzelne Entgeltformen oder Gegenstande (Gratifikationen, Urlaub, etc.). Durch Umstrukturierungs- und Rationalisierungsmaßnahmen bekommen Tarifvertrage uber Rationalisierungsschutz oder Beschaftigungssicherung immer großere Bedeutung.