Das Zehnte Buch Sozialgesetzbuch Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2001 (BGBl. I S. 130), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2639) geandert worden ist. Das Zehnte Sozialgesetzbuch regelt als Teil des deutschen Sozialgesetzbuchs das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren, den Schutz der Sozialdaten sowie die Zusammenarbeit der Sozialleistungstrager untereinander und ihre Rechtsbeziehungen zu Dritten. Es bildet zusammen mit dem Ersten und dem Vierten Buch sowie mit den verfahrensrechtlichen Vorschriften in den weiteren besonderen Teilen des Sozialgesetzbuchs die rechtliche Grundlage fur die Tatigkeit der Jobcenter, der Sozialamter, der Krankenkassen, der Rentenversicherungstrager, der Unfallversicherungstrager, der Pflegekassen und der Jugendamter und hat daher erhebliche praktische Bedeutung.