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Technische Mittel des Jugendschutzes in Rundfunk und Telemedien und ihre rechtliche Qualifizierung

Alexander Pillris
pubblicato da GRIN Verlag

Prezzo online:
3,99

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 1,0, Universitat der Bundeswehr Munchen, Neubiberg (christliche Sozialethik, Lehrstuhl offentliches Recht), Veranstaltung: Interdisziplinares Seminar Medien und Ethik, 21 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Mochte man Aussagen uber den 'Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien' treffen, ist zunachst eine Klarung zentraler Begriffe und eine Abgrenzung der im Rahmen dieser Seminararbeit zu erorternden Teilbereiche dieser sehr umfassenden Thematik geboten. Als 'Jugendliche' sollen in Folge in Anlehnung an die Begriffsbestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages1 alle naturlichen Personen bis zur Erlangung der Volljahrigkeit gelten. Unter 'Jugendschutz' versteht man 'alle Maßnahmen zum Schutze der Jugendlichen vor gesundheitlichen und sittlichen Gefahren.' Es kommt hier nicht darauf an, wer mit welchen Mitteln und in welchem Lebensbereich tatig wird. So wird Jugendschutz im hauslichen Lebensbereich (beispielsweise durch elterliche Erziehungsarbeit), im Bereich der Öffentlichkeit (beispielsweise durch gesetzliche Bestimmungen zum Gaststattenbesuch), oder auch in der Arbeitswelt (beispielsweise durch Regelungen zum Schutz des jugendlichen Arbeitnehmers) betrieben. Akteure konnen dabei sowohl der Jugendliche selbst (beispielsweise durch einsichtiges, eventuell auf andere Jugendliche wirkendes Handeln), die offentliche Hand (beispielsweise durch gesetzliche Normierungen), oder auch private Trager (beispielsweise Eltern oder selbstverpflichtete Unternehmen) sein. Als Mittel des Jugendschutzes kommen technische Mittel (beispielsweise Sperrsysteme im digitalen Fernsehen), imperative Mittel (beispielsweise die Indizierung bestimmter Filme) oder auch erzieherische Mittel (beispielsweise durch Aufklarung) in Betracht. Alle Differenzierungen erheben keinerlei Anspruch auf umfassende Vollstandigkeit. Sie sollen nur die Vielschichtigkeit des Begriffes 'Jugendschutz' betonen. Im Rahmen dieser Seminararbeit soll ausschließlich der Jugendschutz in Teilbereichen des Lebensbereichs 'Medien' mit den Mitteln der Technik, ausgestaltet durch alle Akteure (ohne den Jugendlichen selbst) betrachtet werden. Nun erfordert der Begriff der 'Medien' eine genauere Betrachtung. 'Medien' sind, einer sehr allgemeinen Definition von Horn / Kerner folgend, alle Arten von 'Vermittlungstrager[n] von Informationen.' Fur die Betrachtung des Jugendschutzes bei der Vermittlung von Informationen ist eine Differenzierung dieses allgemeinen Medienbegriffes in 'Tragermedien', 'Rundfunk' und 'Telemedien' am fruchtbarsten. [...]

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Generi Economia Diritto e Lavoro » Diritto

Editore Grin Verlag

Formato Ebook con Adobe DRM

Pubblicato 21/06/2005

Lingua Tedesco

EAN-13 9783638389242

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