Das Professorinnenprogramm von Bund und Landern kann bis heute auf dem Gebiet der Wissenschaft neben den forschungsorientierten Gleichstellungsstandards der DFG als das wichtigste bundesweite Gleichstellungsprogramm angesehen werden. In Anbetracht stagnierender Grundmittel und einer daraus resultierenden stetigen Unterfinanzierung haben die mit zusatzlichen Mitteln verknupften Programme an deutschen Hochschulen einen fruchtbaren Boden gefunden. Diese haben ihre Gleichstellungsbemuhungen in den letzten Jahren durch ein breites Maßnahmenspektrum deutlich verstarkt, sodass eine tatsachliche Steigerung von weiblichen Wissenschaftlern festgestellt werden kann. Unabhangig von diesem Erfolg darf die Frage der Verfassungsmaßigkeit der aktuellen Entwicklungen jedoch nicht in Vergessenheit geraten. Hierzu zeigt der Band die Vereinbarkeit praktisch relevanter Maßnahmen mit dem deutschen und europaischen Verfassungsrecht auf.
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