Prufzeiten gemaß Anhang 3 des EBM sind mangels wissenschaftlicher Evaluation fur Plausibilitatsverfahren nicht verwertbar und im Rahmen von Honorarruckforderungen der Kassenarztlichen Vereinigungen rechtlich nicht nutzbar. Ärzte, die mit entsprechenden Ruckforderungsbescheiden konfrontiert werden, haben gegen diese Bescheide unmittelbare Abwehranspruche aus Art. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG. Dabei ist es rechtlich unerheblich, ob und in welchem Umfang einzelne Ärzte gegen Prufzeiten aus Anhang 3 des EBM verstoßen haben.