Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,7, Christian-Albrechts-Universitat Kiel (Historisches Seminar), Veranstaltung: Globale Geschichte des Volkerrechts, Sprache: Deutsch, Abstract: Der bekannteste Nurnberger Prozess ist der gegen die Hauptkriegsverbrecher, aber er war nicht der einzige. Es sollten bis 1949 noch zwolf weitere Folgen. Aber auf welcher volkerrechtlichen Grundlage? Dies ist Leitfrage der vorliegenden Seminararbeit. Dabei soll auf keinen Fall die Legitimitat der Prozesse, geschweige den der Urteile in Frage gestellt werden. Eine Verurteilung der Verbrechen ist schon allein aus Respekt gegenuber den Opfern von außerster Wichtigkeit. Im Laufe der Seminararbeit werden die rechtlichen Grundlagen des Prozesses erlautert. Die Seminararbeit beginnt mit einer kurzen juristischen Definition des Volkerrechts, im Anschluss dessen folgt die Vorgeschichte des Prozesses. Danach werden die einzelnen rechtlichen Grundlagen erlautert. Begonnen wird dabei mit dem Londoner Abkommen, der wohl wichtigsten Grundlage. Danach folgt die Haager Landkriegsordnung, welche allerdings nur kurz erlautert wird. Ein Problemfall stellt die Rechtsnorm 'nulla poena sine lege' (Keine Strafe ohne Gesetz) dar. Es wird kurz erlautert, in wie weit sie einen Einfluss auf den Prozess hat. Daran folgt eine kurze Ausfuhrung des Alliiertenkontrollratsgesetz Nr. 10, welches fur die Nachfolgeprozesse von Bedeutung ist. Der Briand-Kellogg-Pakt und der Vertrag von Locarno beenden die Auflistung der juristischen Grundlagen. Ein kurzer Überblick uber den Hauptkriegsverbrecherprozess im funften Kapitel soll einen kurzen Einblick verschaffen, in wie weit die geschaffenen Rechtsnormen Anwendung fanden. Das folgende Kapitel beschaftigt sich mit den Nachwirkungen der Prozesse. Im Fazit soll die eingangs gestellte Leitfrage beantwortet werden, auf welcher rechtlichen Grundlage die Prozesse statt fanden. Es soll der Beweis erstellt werden, das die Kriegsverbrecherprozesse eine solide rechtliche Grundlage haben.