Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Deutsche Außenpolitik, Note: 1, Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universitat Bonn, Veranstaltung: Propadeutikum, Sprache: Deutsch, Abstract: Bundesaußenminister und Vizekanzler Joschka Fischer steht zur Zeit der Abfassung dieser Arbeit aufgrund seiner systemoppositionellen Vergangenheit in den 70er Jahren unter massivem innenpolitischen Druck: Nahezu taglich kommen neue Vermutungen uber Fischers Beteiligung an gewaltsamen Aktionen auf, die Rede ist von einem Untersuchungsausschuß, und sogar ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage ist eingeleitet worden. Dies ist Thema in uberregionalen Print- und Rundfunkmedien. Weniger Berucksichtigung in der Öffentlichkeit finden hingegen die jungst publik gewordenen Erkenntnisse uber Fischers Rolle beim Krieg der NATO gegen Jugoslawien, den beispielsweise der CDU-Bundestagsabgeordnete Willy Wimmer einen 'ordinaren Angriffskrieg'1 nennt und der mit 'offenkundigen Unwahrheiten'2 und Lugen 'in unvorstellbarem Ausmaß'3 legitimiert worden zu sein scheint. Dieser Sachverhalt steht in krassem Widerspruch zu den Grunden, die auch von Fischer fur den Krieg vorgebracht worden sind. Interessant erscheint daher, sich mit Fischers Verhaltnis zu zwei Phanomenen auseinanderzusetzen, zu denen er in seinem Leben schon zwei sehr unterschiedliche Auffassungen vertreten hat: (Staats-)Macht und Gewalt. Was bewog Fischer in den 70er Jahren, die Staatsmacht zu bekampfen und gegen den Staat gerichtete Gewalt zumindest nicht prinzipiell zu verdammen, wie kam der Umschwung zustande, der darin endete, daß Fischer als Außenminister staatliche Macht und Gewalt gegen einen anderen Staat ausgeubt hat? Der Begriff 'Gewalt' wird hier verstanden als Zufugung korperlicher Schmerzen. Ausubender von Gewalt kann daher theoretisch jeder Mensch sein, verantwortlich fur die Ausubung von Gewalt aber auch jemand, der ohne negative Konsequenzen fur sich selbst anderen die Ausubung von Gewalt gegen andere Menschen befehlen kann. Der Begriff 'Macht' wird hier verstanden als Moglichkeit, Gewalt gegen andere Menschen auszuuben oder zu befehlen, ohne Sanktionen befurchten zu mussen. 1 Zit. nach: 'Von Konkret' (Editorial), in: Konkret Nr. 3/2001, S. 4. 2 Hamburger Abendblatt, zit. nach: ebd. 3 Die Presse, zit. nach: ebd.