Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,3, Technische Universitat Dresden (Institut fur Politikwissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Ob demokratische Systeme eher reprasentativdemokratisch oder direktdemokratisch verfasst sein sollen, ist keine neue Frage, sie ist eher so alt wie die reprasentative Demokratie selbst. Auch in der Bundesrepublik Deutschland wurde in den letzten Jahren daruber diskutiert, das Grundgesetz zu andern und direktdemokratische Verfahren auf Bundesebene einzufuhren. Seit den 90er Jahren finden auf Bundesebene heftige Auseinandersetzungen um eine Erganzung des strikt reprasentativdemokratischen Systems des Grundgesetzes durch direktdemokratische Elemente statt1; je nach Ausgestaltung der Elemente, wurde sich das Regierungssystems dadurch nachhaltig verandern, mit tief greifenden Folgen fur den politischen Prozess und seine Ergebnisse. Die Frage, die sich daher stellt, ist: kann ein reprasentatives System wie das der Bundesrepublik durch direktdemokratische Elemente konstruktiv erganzt werden? Diese Frage soll in dieser Arbeit in zwei Teilen bearbeitet werden. Der erste Teil widmet sich der Typologie direktdemokratischer Verfahren, danach sollen die in der Schweiz vorhandenen weit ausgebauten Volksrechte betrachtet werden, um anschließend anhand einer kritischen Betrachtung des politischen Systems der Schweiz die gegensatzlichen Ansichten zur Vereinbarkeit von direkter und reprasentativer Demokratie zu diskutieren. Des Weiteren werden die Wirkungen der Volksrechte, welche zu einer nachhaltigen Umgestaltung des politischen Systems der Schweiz, von einer Mehrheits- zu einer Konkordanzdemokratie gefuhrt haben, vorgestellt. Im Anschluss daran soll versucht werden aus den Befunden zur Schweiz allgemeine Aussagen uber die Wirkungen direktdemokratischer Verfahren abzuleiten. Im zweiten Teil werden die Ergebnisse auf die Bundesrepublik ubertrage. Weiterhin wird ein Überblick uber die Diskussion um die Einfuhrung von direktdemokratischen Verfahren auf Bundesebene gegeben. In einer Schlussbetrachtung werden die Darlegungen zur Frage, ob direkrektdemokartische Verfahren ein reprasentatives System konstruktiv erganzen konnen, zusammengefasst.